Bewerbung für die 7. Klassen an der Musikbetonten Gesamtschule Zeuthen

zum Schuljahr 2024/25

 

Liebe Eltern der 6. Klassen,

wenn Sie Ihr Kind im Rahmen des Ü7-Verfahrens an unserer Schule anmelden möchten, beachten Sie bitte die rechtlichen Regelungen zum Auswahlverfahren bei Übernachfrage. Wir führen drei verschiedene Auswahlverfahren durch. Diese sind u.a. abhängig davon, welchen Bildungsgangwunsch Sie geäußert haben (nicht, welche Empfehlung Ihnen die Grundschule im Rahmen des Gutachtens ausgesprochen hat!). Wichtig ist, dass alle Sorgeberechtigten im Antrag benannt werden und diese auch den Antrag unterschreiben, da sonst eine Bearbeitung nicht möglich ist. Natürlich kann dem Antrag auch eine unterschriebene Vollmacht oder Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten beigelegt werden.

Besonderer Härtefall

Bei der Aufnahme sind im Umfang von bis zu 10 vom Hundert der Gesamtplätze besondere Härtefälle zu berücksichtigen. Ein besonderer Härtefall (z.B. Behinderung, persönliche Situation, Verkehrsverhältnisse) begründet den Vorrang einer Schülerin oder eines Schülers mit der für den Bildungsgang entsprechenden Eignung. Sollte ein Härtefall vorliegen, müssen Sie dies unbedingt im Anmeldeformular vermerken und nachweisen.

Rechtsgrundlagen: § 53, Abs. 4 BbgSchulG, § 5 Sekundarstufe I – Verordnung

 

Sie haben für Ihr Kind den Wunsch zur:

  1. Aufnahme in die Spezialklasse Musik

Sie möchten Ihrem Kind eine vertiefte Musikausbildung vermitteln, dann müssen Sie auf dem Anmeldeformular im Feld Bemerkungen “Spezialklasse Musik“ notieren. Aus der Genehmigung durch das MBJS ergibt sich, dass innerhalb der genehmigten Zügigkeit der Gesamtschule eine Musikspezialklasse eingerichtet werden kann, für deren Auswahl eine eigene Eignungsfeststellung durchgeführt wird. Ihr Kind wird zu einer Eignungsprüfung eingeladen, in der theoretische und praktische Kenntnisse und Fähigkeiten, die sich am Rahmenlehrplan der Grundschule orientieren, überprüft werden. Aus den bewerteten Einzelleistungen und den sich daraus ergebenden Punkten wird eine Rangliste erstellt. Die geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber werden in diese Klasse aufgenommen. Sie als Eltern entscheiden vorab, ob Sie Ihr Kind, falls es nicht in die Musikklasse aufgenommen werden kann, dann in das Aufnahmeverfahren der anderen Bildungsgänge integrieren möchten.

Rechtsgrundlagen: § 53, Abs. 4, BbgSchulG, §5 Sekundarstufe I – Verordnung

 

  1. Erlangung der Erweiterten Berufsbildungsreife / Fachoberschulreife (EBR / FOR)

Sie möchten, dass Ihr Kind an unserer Schule einen 10. Klasse – Abschluss erreicht. Für diese Schülerinnen und Schüler stehen insgesamt zwei Drittel der Aufnahmekapazität zur Verfügung (ohne Spezialklasse). Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt dabei unabhängig von den schulischen Leistungen. Es wird die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Schule mit einem Routenplaner berechnet. Für Bewerberinnen und Bewerber, die sehr nah an der Schule wohnen, bestehen dabei die besten Chancen auf einen Schulplatz. Aber auch Bewerberinnen und Bewerbern, die auf Grund der Entfernung nicht berücksichtigt werden können, kann das Vorliegen eines besonderen Grundes bzw. Härtefalles die Möglichkeit auf einen Schulplatz eröffnen.

Die besonderen Gründe sind vorab auf dem Anmeldeformular einzutragen.

Rechtsgrundlagen: § 53, Abs. 3 BbgSchulG i.V.m. §§ 4 bis 10, 32 und 50 der Sekundarstufe I - Verordnung

 

  1. Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife (AHR / Abitur)

Sie wählen auf dem Antragsformular den Bildungsgang AHR. Für diesen Bildungsgang erfolgt die Auswahl der Schülerinnen und Schüler durch die Auswertung des Halbjahreszeugnisses und des Grundschulgutachtens. Es wird eine Rangliste der Schülerinnen und Schüler nach Eignung erstellt, nach welcher die Auswahl erfolgt. Für diese Bewerberinnen und Bewerber steht ein Drittel der Aufnahmekapazität zur Verfügung (ohne Spezialklasse). Bei Punktgleichheit entscheiden besondere Gründe. Diese sind vorab auf dem Anmeldeformular einzutragen. Die Entfernung zwischen Wohnort und Schule findet in diesem Auswahlverfahren keine Anwendung.

Rechtsgrundlagen: § 53, Abs. 5 Satz 4 -6, BbgSchulG, §43 Sekundarstufe I – Verordnung

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