Bewerbung für die 7. Klassen an der Musikbetonten Gesamtschule Zeuthen
zum Schuljahr 2018 / 19
Liebe Eltern der 6. Klassen,
wenn Sie Ihr Kind im Rahmen des Ü7-Verfahrens an unserer Schule anmelden möchten, beachten Sie bitte die rechtlichen Regelungen zum Auswahlverfahren bei Übernachfrage. Wir führen drei verschiedene Auswahlverfahren durch. Diese sind u.a. abhängig davon, welchen Bildungsgangwunsch Sie geäußert haben (nicht, welche Empfehlung Ihnen die Grundschule im Rahmen des Gutachtens ausgesprochen hat!). Wichtig ist, dass Sie alle Sorgeberechtigten im Antrag benennen und diese auch den Antrag unterschreiben, da sonst eine Bearbeitung nicht möglich ist. Natürlich kann dem Antrag auch eine unterschriebene Vollmacht oder Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten beigelegt werden.
Besonderer Härtefall
Bei der Aufnahme sind im Umfang von bis zu 10 vom Hundert der Gesamtplätze besondere Härtefälle zu berücksichtigen. Ein besonderer Härtefall (z.B. Behinderung, persönliche Situation, Verkehrsverhältnisse) begründet den Vorrang einer Schülerin oder eines Schülers mit der für den Bildungsgang entsprechenden Eignung. Sollte ein Härtefall vorliegen, müssen Sie dies unbedingt im Anmeldeformular vermerken und nachweisen.
Rechtsgrundlagen: § 53, Abs. 4 BbgSchulG, § 5 Sekundarstufe I ? Verordnung
Sie haben für Ihr Kind den Wunsch zur:
- Aufnahme in die Spezialklasse Musik
Sie möchten Ihrem Kind eine vertiefte Musikausbildung vermitteln, dann müssen Sie auf dem Anmeldeformular im Feld Bemerkungen "Spezialklasse Musik" notieren. Aus der Genehmigung durch das MBJS ergibt sich, dass innerhalb der genehmigten Zügigkeit der Gesamtschule eine Musikspezialklasse eingerichtet werden kann, für deren Auswahl eine eigene Eignungsfeststellung durchgeführt wird. Ihr Kind wird zu einer Potentialanalyse eingeladen, in der theoretische und praktische Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft werden. Aus den bewerteten Einzelleistungen und den sich daraus ergebenden Punkten wird eine Rangliste erstellt. Die geeignetsten Bewerber werden in diese Klasse aufgenommen. Sie als Eltern entscheiden vorab, ob Sie Ihr Kind, falls es nicht in die Musikklasse aufgenommen werden kann, dann in das Aufnahmeverfahren der anderen Bildungsgänge integrieren möchten.
Rechtsgrundlagen: § 53, Abs. 4, BbgSchulG, §5 Sekundarstufe I - Verordnung
- Erlangung der Erweiterten Berufsbildungsreife / Fachoberschulreife (EBR / FOR)
Sie möchten, dass Ihr Kind an unserer Schule einen 10. Klasse ? Abschluss erreicht. Für diese Schülerinnen und Schüler stehen insgesamt zwei Drittel der Aufnahmekapazität zur Verfügung (ohne Spezialklasse). Die Auswahl der Schlerinnen und Schüler erfolgt dabei unabhängig von den schulischen Leistungen. Es wird die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Schule mit einem Routenplaner berechnet. Für Bewerber, die sehr nah an der Schule wohnen, bestehen dabei die besten Chancen auf einen Schulplatz. Aber auch Bewerbern, die auf Grund der Entfernung nicht berücksichtigt werden können, kann das Vorliegen eines besonderen Grundes bzw. Härtefalles die Möglichkeit auf einen Schulplatz eröffnen.
Die besonderen Gründe sind vorab auf dem Anmeldeformular einzutragen.
Rechtsgrundlagen: § 53, Abs. 3 BbgSchulG i.V.m. §§ 4 bis 10, 32 und 50 der Sekundarstufe I - Verordnung
- Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife (AHR / Abitur)
Wenn Ihr Kind an der Gesamtschule Zeuthen das Abitur ablegen soll, müssen Sie den Bildungswunsch AHR ankreuzen. Durch die Auswertung des Halbjahreszeugnisses und des Grundschulgutachtens wird eine Rangliste der Schülerinnen und Schüler nach Eignung erstellt, nach welcher die Auswahl erfolgt. Für diese Bewerber steht ein Drittel der Aufnahmekapazität zur Verfügung (ohne Spezialklasse). Bei Punktgleichheit entscheiden besondere Gründe. Diese sind vorab auf dem Anmeldeformular einzutragen.
Rechtsgrundlagen: § 53, Abs. 5 Satz 4 -6, BbgSchulG, §43 Sekundarstufe I ? Verordnung
Hinweise zur Potenzialanalyse für die Bewerber zur Aufnahme in die Musikspezialklasse
Die Potenzialanalyse für die Aufnahme in die Musikspezialklasse findet jährlich an zwei oder drei aufeinanderfolgenden Tagen im März oder April statt.
Sie dient der Feststellung des individuellen musikalischen Lernstandes, um nach Aufnahme in die Musikspezialklasse eine optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen und orientiert sich am Rahmenlehrplan der Grundschule.
Schwerpunkte
- Schriftlicher Teil (z.B. Notennamen mit Oktavbereich, musikalische Formenbezeichnung, wie z.B. Rondo, Taktarten mit Noten und Pausenwerten, Instrumentenkunde)
- Eigenständiger Gesangsvortrag z.B. eines Volksliedes (Schwierigkeitsgrad: Hoch auf dem gelben Wagen, Das Wandern ist des Müllers Lust, Komm lieber Mai)
- Nachsingen einfacher Melodien und Tonfolgen
- Klatschen vorgegebener Rhythmen
- Fakultatives Instrumentenvorspiel
- Gespräch (allgemeines Fachwissen über z.B. Orchesteraufbau, Epochen, Komponisten, Werke, Gattungen,…)
Die Potenzialanalyse für die Aufnahme in die Musikspezialklasse des Schuljahres 2018 / 2019 findet vom 20. bis zum 22. März 2018 statt.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern viel Erfolg und freuen uns auf viele neue Talente!
Bewerbung für die 11. Klassen an der Musikbetonten Gesamtschule Zeuthen
Abitur an der Gesamtschule Zeuthen
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir möchten Sie und Euch auf die Möglichkeit des Besuches der dreijährigen Gymnasialen Oberstufe an der Gesamtschule Zeuthen hinweisen. Wer heute ein Abitur ablegt oder eine Fachhochschulreife zuerkannt bekommt, der wird sowohl auf dem Ausbildungs- als auch auf dem Arbeitsmarkt beste Chancen haben. Im Land Brandenburg werden auch zukünftig viele ausgebildete Fachkräfte benötigt. An der Technischen Hochschule Wildau kann man später wohnort- und praxisnah die verschiedenen Richtungen studieren. Im Flughafenumfeld werden nicht nur luftfahrttechnische Berufe sondern auch eine Vielzahl von Dienstleistern gebraucht.
Wer sich für die Jahrgangsstufe 11 in Zeuthen bewirbt, wird voraussichtlich keinem Auswahlverfahren unterzogen. Es zählt ausschließlich der an der Oberschule erworbene Abschluss am Ende der 10. Klasse. In der Verordnung für die Sekundarstufe I ist festgelegt, welche Zensuren notwendig sind, um die "Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe - FORQ" zu erwerben (siehe unten). In Vorgespr?chen mit dem Oberstufenkoordinator der Gesamtschule erfahren die Schüler ihre Belegverpflichtungen, d.h. die zu besuchenden Pflicht- und Wahlkurse.
Die für das Abitur benötigte zweite Fremdsprache kann ab Klasse 11 mit vier Wochenstunden neu belegt werden. Zur Auswahl stehen im Regelfall Französisch, Russisch oder Latein. Auf die Einrichtung eines bestimmten Kurses besteht kein Rechtsanspruch. Die Klassen bzw. Tutorien werden neu zusammengesetzt, sodass niemand Angst haben muss, als "Neue/r" Nachteile zu erleiden. LRS- und langfristige Sportatteste sind zu Beginn des Schuljahres einzureichen.
Wir freuen uns auf unsere neuen Abiturienten und ermutigen Euch zur Bewerbung.
Am 20.01.2018 (Tag der offenen Tür) kann man schon erste Eindrücke sammeln.
Zeitlicher Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
- Anmeldung 19. ? 23. Februar 2018 (Formular auf Schulhomepage unter Aufnahme)
- Kopie Halbjahreszeugnis mit einreichen
- schriftliche Einladung zum Informationsgespräch zur Kurswahl, Ablauf GOST (April / Mai 2018)
- Informationsabend für Eltern (Juni / Juli 2018)
- beglaubigte Kopie vom Endjahreszeugnis sofort einreichen (FORQ ist Voraussetzung)
- schriftlicher Aufnahmebescheid (Auswahlverfahren bei Übernachfrage möglich)
Anmeldungsformular für GOST.pdf
Schulwechsel oder Zuzug
Einem Antrag auf Schulwechsel bzw. Aufnahme au?erhalb der Jahrgangsstufen 7 und 11 kann nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten entsprochen werden. Im Regelfall sind die Klassen der Sekundarstufe I voll.
Vor Beginn des neuen Schuljahres wird ein Informationsabend für die neuen Eltern veranstaltet.
Heike Wilms
(Schulleiterin)