Bei jeder Beratung gilt dabei das Prinzip der Freiwilligkeit, Vertraulichkeit (Schweigepflicht) und Verlässlichkeit. SchülerInnen aller Jahrgangsstufen können sich an die Schulsozialarbeit wenden, wenn sie Beratung bei schulischen, persönlichen und familiären Problemen brauchen, Unterst?tzung bei Themen wie Mobbing, Liebeskummer oder ängsten benötigen, eine Vermittlerperson bei Konflikten in der Schule oder einfach "nur" jemanden zum Reden suchen.